Honorare

Die Abrechnung erfolgt nach GOP/GOÄ analog.

Nach §5 Abs.2 GOÄ bestimmen Ärzte die Gebühren erst nach der Behandlung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des konkreten Einzelfalls.

Die Honorare sind zu jeder Sitzung fällig und in bar zu entrichten.
Selbstverständlich erhalten Sie eine entsprechende Honorarnote/Quittung.


Termine absagen

Sollten Sie eine Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden (2 Werktage Mo-Fr) schriftlich zuvor abzusagen, damit andere Klienten diesen nutzen kann.
Bitte haben Sie Verständis, dass ich ein Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage oder verspätete Absage in Rechnung stellen muss.

 

Kosten

Es handelt sich bei meiner Praxis um eine reine Privatpraxis. Sie erhalten, im Gegensatz zu Kassenpraxen, innerhalb von 14 Tage einen Termin.


ABRECHNUNG UND KOSTEN DER PSYCHOONKOLOGISCHEN BEHANDLUNG

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen - bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.

GESETZLICH VERSICHERTE

Als Privatpraxis kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ analog). Als Selbstzahler entfällt für Sie die Bürokratie mit den Kassen.

In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei 2-3 Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben.

Dennoch besteht ggf. die Möglichkeit, die Therapiekosten über ihre Krankenkasse geltend zu machen.

Ich empfehle, sich Zusagen zur Kostenübernahme stets schriftlich geben zu lassen.

Informationen dazu finden sie unter:

https://www.bptk.de/kostenerstattung-haeufig-einziger-ausweg-fuer-psychisch-kranke-menschen/

 


Win Win

Vorteile für Selbstzahler:

•   in der Regel entfallen lange Wartezeiten auf Therapietermine

•   keine Weitergabe Ihrer Daten bzw. Diagnosen an EDV-Systeme von Krankenkassen

•   keine Einschränkung auf bestimmte Therapieverfahren

•   Krankheitskosten sind in vielen Fällen als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich absetzbar.


GKV-Mitglieder und Beihilfeberechtigte:

Ich habe keinen "Kassensitz", daher werden die Kosten von der GKV in der Regel nicht übernommen, auch nicht für die sogenannten „5 probatorischen Sitzungen“.

Eine Ausnahme kann die Psychoonkologie bilden (s. unter „Einzelfallgenehmigung“). Ich empfehle, sich Zusagen zur Kostenübernahme stets schriftlich geben zu lassen.


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